Unkostenbeiträge

Version: 1.0
Aktualisierung: 23.09.2022

Gültig ab: 01.01.2023

Für jede durchgeführte Geräteabgabe verrechnet wLw einen Unkostenbeitrag. Die Mittelverwendung erfolgt gemäss den Statuten und zur Deckung entsprechend entstandener Aufwände, wie dem Postversand.

Die Höhe des Unkostenbeitrags pro Gerät hängt einerseits vom Partnerstatus und der Zustellart ab.

Bitte verwenden Sie die fortfolgenden Angaben, um die Preise pro Gerät bereits vorher einzuschätzen. Der effektive Unkostenbeitrag wird Ihnen nach jeder erfolgten Bestellung bestätigt.

Die Unkostenbeiträge werden nach erfolgtem Versand den Partnern verrechnet. Die Rechnung muss durch den Partner bezahlt werden.

Tipp von uns: Falls eine Unkostenbeteiligung durch die Empfänger:innen gewünscht wird, holen Sie diese bereits vor der Bestellung ein, damit Sie kein Kreditrisiko tragen.

Sobald ein Laptop verschickt wurde, werden die entsprechenden Unkostenbeiträge fällig. Es besteht kein Rückerstattungsrecht, da die dahinterliegenden Aufwände bereits erfolgt sind. Im Falle eines Gerätes mit Defekt bei Auslieferung liefert wLw kostenlos ein Ersatzgerät.


Für Kreislaufpartner

  • Grundpreis: CHF 150.-

Kreislaufpartner sind Gemeinden, Kantone und sonstige Partnerorganisationen, die nicht nur Laptops von uns beziehen, sondern uns auch Geräte spenden.

Durch das Zurverfügungstellen von alten Laptops leisten unsere Kreislaufpartnern einen wichtigen Beitrag dazu bei, dass unsere Arbeit überhaupt möglich ist. Ohne Laptopspenden müssen wir Geräte einkaufen, was zu massiv höheren Aufwänden auf unserer Seite führt.

Weitere Informationen zu den Bedingungen für Kreislaufpartner finden Sie auf folgender Seite:


Für Partnerorganisationen

  • Grundpreis: CHF 250.-

Partnerorganisationen sind sämtliche Organisationen, die im Rahmen des Partnerschaftsvertrages mit uns zusammenarbeiten.

Da normale Partnerorganisationen lediglich von uns Geräte beziehen und wir dadurch andersweitig Geräte beschaffen müssen (bspw. durch Einkauf), verrechnen wir einen grösseren Unkostenbeitrag, als bei unseren Kreislaufpartner.


Allgemeingültig

  • Versand an Privatpersonen: + CHF 15.-

Unsere Erfahrung zeigt, dass bei vielen Privatzustellungen ein Zweitversand an die Partnerorganisation notwendig wird, wobei wLw die so entstehenden Mehrkosten zahlen muss.

Sofern die Bestellung direkt an die Partner erfolgt, entstehen keine weiteren Kosten. Die Versandart kann pro Bestellung direkt angegeben werden und auch pro Bestellung verschieden sein.

  • Windows 10/11: + CHF 0.-

Für Lehrlinge, Schüler:innen und Studierende installieren wir kostenfrei Windows 10/11. Hierfür benötigen wir eine Ausbildungsbestätigung. Bei allen anderen Personen wird auf den Laptops Zorin OS installiert. Windows kann im Nachgang aber auch selbst installiert werden.


Rechenbeispiele

Minimalvariante

Die Gemeinde Musterhausen (Kreislaufpartner) bestellt einen Laptop zu sich, um einem Lehrling einen Laptop für die Berufsschule zur Verfügung zu stellen. Die Zustellung erfolgt direkt an die Gemeinde.

Kosten:

  • CHF 150.- (Grundpreis Kreislaufpartner)

Da die Zustellung direkt an die Gemeinde erfolgt und Musterhausen eine Kreislaufpartnerin ist, zahlt sie für diesen Laptop lediglich CHF 150.-. Windows 10/11 bereits auf dem Gerät installiert.

Maximalvariante

Die Gemeinde Beispielwil (normaler Partner) bestellt einen Laptop für eine stellensuchende Person. Der Laptop soll direkt an die Klientin verschickt werden.

Kosten:

  • CHF 250.- (Grundpreis für normale Partnerorganisationen)
  • + CHF 15.- (Zustellung direkt an Privatperson)
  • Total: CHF 265.-

Da die Gemeinde Beispielwil keine Kreislaufpartnerin ist, ist der allgemeine Unkostenbeitrag CHF 250.-. Zuzüglich soll das Gerät an eine Privatperson geschickt werden (+ CHF 15.-).

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