Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Verein „Wir lernen weiter“. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für die Beantwortung individueller Fragen auch jederzeit persönlich zur Verfügung.
Partner wird man einfach:
- Partnerschaftvereinbarung beantragen und unterschreiben;
- Auf dem Partnerportal anmelden;
- Laptop(s) bestellen.
Gerne dürfen Sie auch auf dem Knopf „Das sagen andere“ Statements von bestehenden Partnern einsehen.
Für wen werden Partnerschaften angeboten?
Wir dürfen bereits auf eine Vielzahl von Partnergemeinden zählen und haben bereits viele Geräte in unsere Partnergebiete verschickt. Hier kommen Sie zur Partnerkarte.
Wie sieht der Prozess dann aus?
Nachdem eine Partnerschaftsvereinbarung erstellt wurde, ist der Prozess wie folgt:
- Hilfesuchende stellen einen Geräteantrag an Ihre Organisation.
- Sie prüfen den Antrag gemäss Ihren Richtlinien.
- Die Anfrage wird auf unserem Portal erfasst (Anleitung)
- Wir schicken das Gerät direkt an die Hilfesuchenden.
- Ihre Organisation zahlt den Unkostenbeitrag gemäss Vertrag.
Die genaueren Details zum Prozessablauf werden nach Vertragsunterzeichnung angeschaut. Wir stellen hierfür auch Anleitungen zur Verfügung, damit der Prozess mit kleinstmöglichem Aufwand und standardisiert durchlaufen werden kann.
Tipps zur Implementierung des Prozesses bei Ihnen intern finden Sie auf dieser Seite:
Für wen dürfen Geräte beantragt werden?
- Sozialhilfebeziehende
- Personen in Migrationsprozessen
- Working Poor
Anfragen von Partnern der öffentlichen Hand dürfen somit auch für Personen gestellt werden, die u.U. nicht über die kantonale Gesetzgebung zu decken sind. Es kann sich aber lohnen, wenn Leistungen angeboten werden, um Personen schneller in die Arbeitswelt zu integrieren.
Wie hoch sind die Unkostenbeiträge pro Gerät?
Das Rechnungsintervall ist von der Anzahl abgegebener Geräte abhängig. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Wie rechtfertigt sich dieser Preis?
Von den CHF 150.– werden folgende Aufwände bezahlt:
- Personalaufwand
- Postversand
- Miete
- Ersatzmaterial
- Betriebskosten
- Versicherungen
- Logistik
- IT
- Marketing

Der Preis ist nicht an die Hardware gebunden, sondern setzt sich aus den Aufwänden darum zusammen. Wir sind überzeugt, mit dem Unkostenbeitrag von CHF 150.– je Gerät ein sehr gutes Kosten-/Nutzenverhältnis für Gemeinden anzubieten.
Der je Gerät aufgewendete Betrag rechnet sich für Gemeinden und andere Organisationen der öffentlichen Hand in mehrfacher Hinsicht. So profitieren die betroffenen Familien, sowie auch die Steuerzahler durch potenzielle Einsparungen bei den Sozialaufwänden. Ganz nebenbei wird auch noch etwas für die Umwelt gemacht.
Wieso kostet das was?
Wir sehen uns als „Service Public“ im Bereich der Digitalisierung und Förderung der digitalen Bildung. Hier erachten wir die Chancengleichheit als sehr wichtig. Daher ist für uns von grosser Bedeutung, dass unser Projekt nicht kurz-, sondern langfristig eine Chance und Zukunft hat – und hierbei spielen die finanziellen Mittel eine zentrale Rolle. Schlussendlich kann man vom Dank alleine nichts bezahlen.
Unsere Statuten garantieren, dass sämtliche Mittel gemeinnützig und ausschliesslich für den Vereinszweck eingesetzt werden.
Wir müssen auf Grund der kantonalen Gesetzgebung nicht zahlen. Wieso sollten wir da mitmachen?
Eine stellensuchende Person bleibt vielleicht länger arbeitslos, als unbedingt notwendig, da keine Bewerbungen zuhause gefertigt werden können.
Eine Person im Migrationsprozess hat eine längere Integrationszeit, weil unsere Landessprache nur in Präsenzkursen gelernt werden kann.
Working Poors müssen Laptops für Kinder anschaffen, eventuell Mikrokredite aufnehmen und stehen dann mit einem Bein schon im Sozialamt.
Es gibt noch weitere Szenarien, aber diese drei sollten reichen, um Ihnen aufzuzeigen, dass eine kleine Investition von CHF 150.- pro Gerät potenziell massive Mehrausgaben einsparen kann. Es fragt sich also nur, wie streng Sie sich an die kantonalen Vorgaben halten und wie viel in die Zukunft von Hilfsbedürftigen investiert werden soll. Jede Arbeitskraft, die mit digitalen Geräten umgehen kann, ist im Arbeitsmarkt von morgen attraktiver – und dies bedeutet auch eine höhere Steuerzahlkraft.
Wie verrechnen wir das auf unserer Seite?
Wieso weisen wir die Familien und Einzelpersonen nicht einfach auf Eure Webseite hin? Dann wär’s ja gratis!
Anfragen von Privatpersonen müssen wir auch immer prüfen – und somit kann es auch sein, dass dann eine Absage erteilt werden muss. Anfragen von Partnern überprüfen wir nur auf vollständige Angaben und fahren dann mit dem Versand fort. Somit tragen Sie auch mit einer Partnerschaft dazu bei, dass wir den Personen helfen, die die Hilfe auch benötigen.
Damit auch eine langfristige Strategie zur digitalen Versorgung in Ihrem Wirkungsbereich entstehen kann, lohnt sich also eine Partnerschaft mit uns. Sie als Partner wissen gut darüber Bescheid, wer bedürftig ist und wir wickeln die umliegenden Prozesse professionell ab. Mit Ihrem Beitrag tragen sie viel dazu bei, eine langfristige Lösung in der Schweiz zu ermöglichen.
Gibt es Fakten zur digitalen Unterversorgung?

Eine Annahme wird unsererseits getroffen, die rein logischer Natur ist: Wer keine IT-Ausrüstung hat, hat es schwerer aus der Armut zu entfliehen oder ist einer grösseren Gefährdung ausgesetzt, um in diese reinzurutschen. Die Konsequenz für Gemeinden sind dann mehr Sozialfälle.
Wie und wann werden Geräte geliefert?
Wir versenden alle zwei Wochen Pakete. Das heisst, dass die Wartezeit zwischen wenigen Tagen bis zu 2.5 Wochen betragen kann. Dies passt soweit für die bestehenden Partner und ist für uns so auch gut machbar. Es kommt somit auf den Zeitpunkt des Auftragseinganges an. Sie erhalten jeweils von uns Nachrichten, wenn bspw. ein Gerät versendet wurde.
Welche Garantie wird gegeben?
Bei unseren Laptops handelt es sich aber um Occassionsgeräte. Wir können daher auch nicht garantieren, dass die Laptops beispielsweise 5 Jahre laufen werden. Die gesamte Lebensdauer hängt natürlich auch davon ab, wie viel Sorge dem Gerät entgegengebracht wird. Wir stellen aber auf unserer Seite sicher, dass die Lebensdauer möglichst erhöht wird.
- Wir verschicken nur Geräte, die für heutige Anforderungen genügen.
- Wir rüsten Geräte mit neuen Komponenten aus.
Alle Geräte, die wir an unsere Partner schicken, haben keinerlei Defekte, die zu einer groben Beeinträchtigung der Bedienung führen würde. Falls dann doch mal ein Schnitzer passieren sollte, finden wir zusammen sicherlich eine gute Lösung.
Welche Aufwände fallen für die Gemeinden an?
Die Aufwände sind überschaubar und umfassen folgende Punkte:
- Sie machen auf das Angebot bezüglich der Zusammenarbeit mit „Wir lernen weiter“ aufmerksam.
- Sie sind für die Prüfung der Gesuche zuständig.
- Bei einem positiven Entscheid erfassen Sie ein Ticket über unser Portal.
- Sie bestätigen, wenn das Gerät angekommen ist.
- Sie überweisen gemäss vereinbarten Konditionen die Unkostenbeiträge.
In der Annahme, dass viele Hilfesuchende bereits bei Ihnen bekannt sind und die einzelnen Fälle schnell erörtert werden können, entsteht somit ein minimaler Mehraufwand.
Und wieso genau sollen wir für diese Mehraufwände zahlen?
- Organisieren eines Occassionsgerät
- Datenlöschung und Wiederaufbereitung
- Bereitstellen von Anleitungen
- Versand zur Haustür der Hilfesuchenden
Wir arbeiten mit effizienten Abläufen und können Skaleneffekte nutzen: Im Bereich der Aufbereitung, wie auch der Logistik und Auftragsabhandlung.
Oder anders formuliert: Jede Organisation muss sich fragen, ob sie selbständig Laptops beschaffen, aufbereiten und an bezugsberechtigte Personen versenden kann, ohne den Betrag von CHF 150.– zu überschreiten (Personalkosten mit eingerechnet).
Wie sieht es mit dem Support aus?
Jedem Gerät liegt eine vierseitige Anleitung bei, die hier abgerufen werden kann:
Wir wollen auch bewusst die Endbenutzer dazu befähigen, dass sie eigene Kompetenzen erwerben. Besonders im Umgang mit Computern ist es wichtig zu lernen, dass man eigentlich nie die erste Person mit einem Problem ist – und entsprechende Informationen lassen sich im Netz schnell finden.
In welche Zustand und mit welcher Software kommen die Geräte?
Wie lassen sich die Kosten gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen?
Zudem ist die Nutzung digitaler Dienstleistungen und Services (z.B. E-Government) meistens günstiger als die traditionelle Erledigung des Geschäfts (z.B. am Schalter). Für Personen mit beschränktem finanziellen Spielraum ist dies ein sehr relevanter Punkt.
Wenn nun eine bedürftige Person für einen Unkostenbeitrag von CHF 150.– zu einem Laptop kommt, ist dies auch im Interesse des Steuerzahlers. Einerseits kann sich die Person die notwendigen digitalen Kompetenzen aneignen, andererseits kann auch die Integration in den Alltag sichergestellt werden. Weitere Vorteile (z.B. elektronische Bewerbungen, usw.) ergeben sich von selbst.
Dürfen wir noch Geräte von anderen Dienstleistern beziehen?
Gibt es einen Beispielvertrag?
Wir sind interessiert. Wie würde es weitergehen?
Mit dem Unterschreiben des Vertrages entstehen keine Kosten. Ihre Organisationen hat ab diesem Zeitpunkt dann aber die Möglichkeit, Geräte über uns zu beziehen.
Nachdem wir den unterschriebenen Vertrag erhalten haben, erhalten Sie die Anmeldeinformationen für das Portal, sowie den Link zur Anleitung. Und danach werden wir dann hoffentlich bald das erste Gerät in Ihre Umgebung schicken dürfen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne dürfen Sie sich direkt bei Tobias Schär melden.