Der Verein

Wir sind als Verein organisiert und ebendieser besteht aus folgenden Organen:

Vorstand
– Präsidium
– Revisionsstelle
– Mitgliederversammlung

Die Grundlage unserer Arbeit bilden unsere Statuten, welche hier zu finden sind: Vereinsstatuten

Vorstand

Der Vorstand die Verantwortung für die strategische Führung des Vereins. Der Vorstand bestimmt die Aktionsfelder der Geschäftsleitung, welche als verlängerter Arm des Vorstandes verstanden werden kann.

Jedes Vorstandsmitglied hat mindestens ein Ressort zu verantworten. Nicht verteilte Ressorts können zudem der Geschäftsleitung übertragen werden, wobei die Verantwortung für die strategischen Ziele dieses Ressorts dennoch beim Vorstand bleibt.

Der Vorstand hat aktuell folgende Konstellation:

  • Dalia Bohn (Co-Präsidium und Ressortleitung Marketing)
  • Anand Weber (Co-Präsidium und Ressortleitung Finanzen und Compliance)
  • Mario Böhler (Vorstandsmitglied)
  • Chris Mühlebach ( Vorstandsmitgleid)

Je nach Bedarf kann der Vorstand auf bis zu fünf Personen erweitert werden.

Präsidium

Das Präsidium kann entweder von einer Person oder als Co-Präsidium getragen werden. Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Das Vereinspräsidium hat keine besonderen Rechte, sondern trägt die gesamtheitliche Verantwortung, um die strategische Führung des Vereins sicherzustellen.

Das Präsidium beruft Vorstandssitzungen ein und hilft bei Stimmengleichstand mit, einen finalen Entscheid zu bewirken.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle ist für die Rechnungsprüfung zuständig.

Die Revisionsstelle prüft hierbei sämtliche Buchungen auf ihre Korrektheit geprüft und die Belege auf Vollständigkeit.

Der Revisionsbericht wird jeweils an der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, ob die Rechnung des letzten Vereinsjahres zur Genehmigung oder zur Ablehnung empfohlen wird.


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (kurz MV) setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen.

Vereinsmitglieder sind Personen, welche dem Verein nahestehen, seit längerer Zeit mitwirken oder beim Verein angestellt sind. Die Mitgliederversammlung stimmt beispielsweise über die Jahresrechnungen, sowie neue Budgets ab.

Personen, welche von etwaigen Entscheiden direkt betroffen sind (bspw. bei Entschädigungsanpassungen) müssen jeweils in den Ausstand treten.

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